
(Aktenmäßigkeit) Das Prinzip fordert, dass sich der Stand einer Angelegenheit jederzeit 'aus der Akte ergibt' (so sinngemäß die frühere Regelung in § 32 Abs. 1 GGO Teil I des Bundes), angepasst auf die aktuelle Situation formuliert § 12 Abs. 2 GGO Bund: 'Stand und Entwicklung der Vorgangsbearbeitung müssen jed...
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